Aufgelassene Obst- und Rebanlagen: Melden, roden, schützen
Nicht mehr bewirtschaftete Obst- und Rebanlagen bergen erhebliches pflanzengesundheitliches Risiko - Landespflanzenschutzdienst erlässt Dekret zur Melde- beziehungsweise Rodungspflicht
BOZEN (LPA). "Seit 2021 wurden uns mehr als 60 Hektar aufgelassene und nicht mehr bewirtschaftete Obst- und Rebanlagen gemeldet", berichtet Stefano Endrizzi, Verantwortlicher des Pflanzenschutzdienstes im Landesamt für Obst- und Weinbau der Landesabteilung Landwirtschaft. Solche Flächen stellen ein erhebliches pflanzengesundheitliches Risiko dar: Werden die üblichen Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht mehr durchgeführt und bleiben regelmäßige Kontrollen aus, können sich neue Schadorganismen unbemerkt ansiedeln, vermehren und von dort auf bewirtschaftete Anlagen sowie auf öffentliche und private Grünflächen übergreifen.
Um diesem Risiko frühzeitig entgegenzuwirken, hat der Landespflanzenschutzdienst am 14. September ein Dekret erlassen. Dieses sieht für aufgelassene und nicht bewirtschaftete Obstanlagen eine Meldepflicht sowie – sofern dies aus pflanzengesundheitlicher Sicht erforderlich ist – eine Rodungspflicht vor. Damit sollen potenzielle Befallsherde rasch erkannt und beseitigt werden, bevor sich gefährliche Schadorganismen weiter ausbreiten.
"Nur wenn alle Verantwortung übernehmen und Verdachtsfälle beziehungsweise aufgelassene Anlagen frühzeitig melden, können wir unsere Landwirtschaft und unsere Kulturlandschaft wirksam schützen", weist Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher auf die gemeinsame Verantwortung hin: "Das Auftreten und die Ausbreitung von Schadorganismen betreffen die gesamte Landwirtschaft, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie die Wälder in Südtirol. Die wirtschaftlichen und ökologischen Schäden können ein kaum abschätzbares Ausmaß erreichen."
Für den Weinbau gelten entsprechende Vorgaben bereits seit 2024: Das Dekret zur obligatorischen Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe sieht für aufgelassene Weinberge eine Melde- beziehungsweise Rodungspflicht vor. Die konsequente Umsetzung dieser Pflanzenschutzmaßnahmen hat in den vergangenen 5 Jahren zur Rodung von mehr als 13 Hektar aufgelassener und nicht bewirtschafteter Weinberge geführt.
Zusatzinformationen
Prioritäre Schadorganismen
Zu den prioritären Schadorganismen mit besonderem Gefährdungspotenzial zählen der Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) und der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), die Orientalische Fruchtfliege (Bactrocera dorsalis) und die Pfirsich-Fruchtfliege (Bactrocera zonata), der Nordamerikanische Pflaumenrüssler (Conotrachelus nenuphar), der Japankäfer (Popillia japonica) (LPA hat berichtet), die Apfelfruchtfliege (Rhagoletis pomonella) sowie das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa).
Diese Käfer, Fruchtfliegen und Bakterien können zahlreiche Obstarten und Gehölze befallen; zu ihren Wirtspflanzen zählen – je nach Schadorganismus – auch Kern- und Steinobst sowie Weinreben.
Aufgelassene Anlagen können deshalb als Rückzugs- und Vermehrungsräume dienen und die Früherkennung eines Befalls erschweren.
mac
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- Aufgegebene oder ungepflegte Obst- und Rebanlagen stellen ein erhebliches phytosanitäres Risiko für den erwerbsmäßigen Obst- und Weinbau dar. Da dort keine regulären Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt werden, können sie sich ungehindert zu Erregerherden entwickeln. (Foto: LPA/Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Landesabteilung Landwirtschaft) » [IMG 131 kB]
- Aufgelassene Obst- und Rebanlagen können als Rückzugs- und Vermehrungsräume für Schadorganismen dienen und die Früherkennung eines Befalls erschweren. (Foto: LPA/Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Landesabteilung Landwirtschaft) » [IMG 110 kB]
