Fasching: Büros der Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen

11.02.2026, 14:05

Donnerstag, 12. Februar und Dienstag, 17. Februar bleiben die Ämter der Landesverwaltung nachmittags geschlossen – Alle Notdienste bleiben gewährleistet

Die Ämter der Landesverwaltung sind an den Nachmittagen des morgigen Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Gewährleistet sind auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste. (Foto: LPA)
Die Ämter der Landesverwaltung sind an den Nachmittagen des morgigen Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Gewährleistet sind auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste. (Foto: LPA)

BOZEN (LPA). Die Ämter der Landesverwaltung bleiben  an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 12. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag (17. Februar) bleiben die Landhäuser geschlossen. 

Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. 

tl/ck