Fasching: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen

23.02.2022, 10:29

Am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 24. Februar, und am Faschingsdienstag, 1. März, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung am Nachmittag geschlossen.

Am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 24. Februar, und am Faschingsdienstag, 1. März, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung am Nachmittag - wie vom Gesetz vorgesehen - geschlossen; im Bild das Landhaus 12 am Bozner Boden. (Foto: LPA/Peter Daldos)
Am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 24. Februar, und am Faschingsdienstag, 1. März, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung am Nachmittag - wie vom Gesetz vorgesehen - geschlossen; im Bild das Landhaus 12 am Bozner Boden. (Foto: LPA/Peter Daldos)

Die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung bleiben an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags, am morgigen 24. Februar, und des Faschingsdienstags, den 1. März, geschlossen. Wichtige Not- und Informationsdienste, wie Zivilschutz, Feuerwehrdienst, Verkehrsmeldezentrale und Straßendienst, sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen.

jw