Fasching: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen

14.02.2023, 09:37

Am Unsinnigen Donnerstag, 16. Februar, und am Faschingsdienstag, 21. Februar, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung am Nachmittag geschlossen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schließung der Landesämter am Nachmittag des Faschingsdonnerstags und des Faschingsdienstags. (Foto: LPA)
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schließung der Landesämter am Nachmittag des Faschingsdonnerstags und des Faschingsdienstags. (Foto: LPA)

Die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung bleiben an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags, den 16. Februar, und des Faschingsdienstags, den 21. Februar, geschlossen. Wichtige Not- und Informationsdienste wie Zivilschutz, Feuerwehrdienst, Verkehrsmeldezentrale und Straßendienst, sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen.

uli