Gemeinden: Vereinfachte Abrechnung möglich

16.07.2025, 08:31

Sammelgesetz bringt Digitalisierung und Entbürokratisierung bei der Vergabe von Beiträgen – Landeshauptmann Kompatscher: "Vertrauen in öffentliche Körperschaften"

Dank einer der Neuerungen des am 3. Juli vom Landtag verabschiedeten Sammelgesetzes können für wirtschaftliche Beiträge an Gemeinden nun vereinfachte Abrechnungsmodalitäten festgelegt werden. (Foto: Glenn Carstens Peters/Unsplash/Das Foto darf nur in Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.)
Dank einer der Neuerungen des am 3. Juli vom Landtag verabschiedeten Sammelgesetzes können für wirtschaftliche Beiträge an Gemeinden nun vereinfachte Abrechnungsmodalitäten festgelegt werden. (Foto: Glenn Carstens Peters/Unsplash/Das Foto darf nur in Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Eine wichtige Neuerung für Gemeinden und öffentliche Körperschaften bringt das Omnibusgesetz, das der Südtiroler Landtag am 3. Juli verabschiedet hat. Mit einer Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 ("Regelung des Verwaltungsverfahrens") können künftig durch Durchführungsverordnung vereinfachte Abrechnungsmodalitäten für wirtschaftliche Beiträge festgelegt werden. Dies ermöglicht es, Beiträge an Gemeinden bereits vor Durchführung der Ausgaben auszubezahlen – auch unter Einbindung entsprechender Datenbanken.

Die Abrechnung kann damit digitalisiert und beschleunigt werden, da sie von allen zuständigen Landesämtern einsehbar ist.

"Wir schaffen auf diese Weise nicht nur Bürokratieabbau und Digitalisierung, sondern bringen auch unser Vertrauen in die öffentlichen Körperschaften zum Ausdruck", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

mdg/pio