Kulturgüterschutz: Vorstellung des neuen Handbuchs am 5. April
Wie kann Kulturgut in Notfällen geschützt werden? Bevölkerungsschutz, Denkmalpflege und Museen haben dazu ein Handbuch erarbeitet, das am 5. April im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wird.
Kulturgüter sind wichtige Zeugen unserer Gegenwart und Vergangenheit, sie sind Quellen für Forschung, bilden Realitäten ab und ermöglichen Einblicke und Diskussionen. Diese Objekte, Artefakte und Archivalien lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen des Landes. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe der verschiedenen Gedächtnisinstitutionen. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung.
Als Ergebnis der umfassenden Tätigkeit einer Arbeitsgruppe liegt nun ein Handbuch vor, in dem Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Notfallplans zum Schutz von Kulturgut in Notfällen erstellt wurden.
Der Landeshauptmann und Landesrat für Museen Arno Kompatscher, der Landesrat für Bevölkerungsschutz Arnold Schuler und die Landesrätin für Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer werden zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Bevölkerungsschutz, Denkmalschutz und Museen diesen neuen Leitfaden für Kulturgüterschutz vorstellen, und zwar
am Mittwoch, dem 5. April 2023,
um 9 Uhr
am Sitz des Landesdenkmalamtes
in Bozen, Armando-Diaz-Straße 8, Ansitz Rottenbuch.
Das Handbuch Kulturgüterschutz: Notfallplan und Handlungsempfehlungen wurde von einer Arbeitsgruppe In Zusammenarbeit mit dem Meraner Planungsbüro Securplan erstellt: Neben Bevölkerungsschutz, Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren waren darin auch Expertinnen und Experten des Landesarchivs und des Landesamtes für Museen und museale Forschung vertreten. Es richtet sich in erster Linie an Eigentümer und Eigentümerinnen, Verwahrer und Verwahrerinnen und Trägerinnen und Träger von Archiven, Bibliotheken, Depots, Galerien, Kirchen, Museen, Burgen oder Ansitzen.
mac
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- Der Ansitz Rottenbuch in Bozen-Gries mit Kernbau aus dem 14. Jahrhundert, der seit 1951 unter Denkmalschutz steht, ist Sitz des Landesdenkmalamtes. (Foto: LPA/Maja Clara) » [IMG 489 kB]
- Wie kann Kulturgut geschützt werden? Im Bild: Kaiserliche Wappenbesserung für die Rottenbucher aus dem Jahr 1573, Südtiroler Landesarchiv, Archiv Lachmüller (Foto: LPA/Landesarchiv) » [IMG 1 MB]
