Landesämter an zwei Faschingsnachmittagen geschlossen

26.02.2025, 10:09

Am Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, entfällt der lange Donnerstag mit Publikumsverkehr – Wichtige Not- und Informationsdienste bleiben gewährleistet

Die Ämter der Landesverwaltung sind an den Nachmittagen des morgigen Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Gewährleistet sind auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste. (Foto: LPA)
Die Ämter der Landesverwaltung sind an den Nachmittagen des morgigen Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Gewährleistet sind auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste. (Foto: LPA)

BOZEN (LPA). Die Ämter der Landesverwaltung bleiben – wie vom Gesetz vorgesehen – an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, 4. März, bleiben die Ämter der Landhäuser geschlossen.

Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet.

red/ck