Landesämter über Ostern sowie am 1. und 2. Mai geschlossen

17.04.2025, 10:28

Am Karfreitag, 18. April, Ostermontag, 22. April sowie am Donnerstag, 1. Mai und Freitag, 2. Mai bleiben die Landesämter geschlossen – wichtige Not- und Informationsdienste bleiben gewährleistet

Die Landesämter bleiben am Karfreitag, 18. April, am Ostermontag, 21. April sowie am 1. und 2. Mai geschlossen. (Foto: LPA)
Die Landesämter bleiben am Karfreitag, 18. April, am Ostermontag, 21. April sowie am 1. und 2. Mai geschlossen. (Foto: LPA)

BOZEN (LPA). Die Ämter der Landesverwaltung bleiben am Karfreitag, 18. April, ebenso wie am Ostermontag, 21. April, geschlossen. Ab Dienstag, 22. April, sind die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung wieder zugänglich.

Geschlossen bleiben die Landesämter jedoch wieder am Tag der Arbeit, Donnerstag, 1. Mai und am darauffolgenden Freitag, 2. Mai.

Alle notwendigen Landesdienste bleiben gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.

ck