Öffentlicher Dienst: Neuer Inflationsschutz in Ausarbeitung
Konkrete Pläne für regelmäßige Inflationsanpassungen im öffentlichen Dienst wurden den Gewerkschaftsvertretungen am 14. Juli vorgestellt – Gehälter sollen einmal im Jahr fix angepasst werden
BOZEN (LPA). Kaufkraftverluste sollen im öffentlichen Dienst künftig deutlich schneller ausgeglichen werden als bisher. Die Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen hat den Gewerkschaften am 14. Juli ein entsprechendes Modell präsentiert, das im Ressort von Personallandesrätin Magdalena Amhof ausgearbeitet wurde.
"Wir müssen vermeiden, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst ständig der Teuerungsrate hinterherhinken", erläutert Landesrätin Amhof, "dazu legen wir jetzt ein Berechnungssystem fest, mit dem wir die Gehälter regelmäßig strukturell anheben können, ohne das Ende der oft langwierigen Verhandlungen abwarten zu müssen."
Konkret sieht der Vorschlag vor, jeweils zu Jahresbeginn eine Gehaltsanpassung vorzunehmen, die aufgrund der programmierten Inflation berechnet wird. Als Basis dient die für den Dreijahreszeitraum prognostizierte Teuerungsrate. "Dadurch können wir die nötigen Gelder im Haushalt für den nächsten Vertragsszeitraum von drei Jahren einplanen und Jahr für Jahr auszahlen", beschreibt Amhof.
Nachtragshaushalt und Rücklagen bringen weitere 30 Millionen Euro
Im April 2026 hatte der Landtag im Zuge einer Haushaltsänderung bereits 25 Millionen Euro für 2026, 50 Millionen Euro für das Jahr 2027 und 75 Millionen Euro für das Jahr 2028 für das Vorhaben reserviert. "Mit dem Nachtragshaushalt und den ersparten Geldmitteln kommen nun weitere 30 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum hinzu", erklärt Amhof.
Nach mehreren intensiven Treffen, die ab Mai regelmäßig stattgefunden haben, hofft die Landesrätin, dass das vorgeschlagene Modell noch heuer vertraglich verankert wird und ab Anfang 2027 greifen kann.
red/pir