Terminologiekommission legt korrekte Bezeichnungen fest

09.09.2026, 14:50

Terminologisches Verzeichnis zum Gesetzbuch der Kultur- und Landschaftsgüter und zur Bezeichnung einzelner Ministerien im Amtsblatt der Region veröffentlicht

Die Mitglieder der Paritätischen Terminologiekommission haben im Mai 2024 ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Sie befassen sich in den Sitzungen mit dem Festlegen von Rechts- und Verwaltungsbegriffen und fachsprachlichen Ausdrücken. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
Die Mitglieder der Paritätischen Terminologiekommission haben im Mai 2024 ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Sie befassen sich in den Sitzungen mit dem Festlegen von Rechts- und Verwaltungsbegriffen und fachsprachlichen Ausdrücken. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

BOZEN (LPA). Die Paritätische Terminologiekommission (Terkom) legt Rechts- und Verwaltungsbegriffe sowie fachsprachliche Ausdrücke fest und hält die Rechts- und Verwaltungsterminologie für Südtirol auf dem neuesten Stand. Zu den jüngst behandelten Themen zählt die Terminologie des Gesetzbuches der Kultur- und Landschaftsgüter, die als Verzeichnis Nr. 14 im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde. Die darin enthaltenen normierten Fachbegriffe dienen als verlässliche sprachliche Grundlage für alle, die sich mit dem Bereich Kultur- und Landschaftsgüter befassen, ob Kulturschaffende, freiberuflich Tätige oder Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung.

Zudem hat sich die Kommission mit den deutschen Bezeichnungen von 23 römischen Ministerien befasst. Diese waren teilweise neu eingerichtet, umbenannt oder bisher noch nicht normiert worden. Nun besteht eine vollständige Liste der korrekten Bezeichnungen, welche ebenfalls im Verzeichnis Nr. 14 zu finden ist.

Im Sinne der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut (DPR Nr. 574/1988) ist die Verwendung der genormten Terminologie in Gesetzen, Verordnungen, Akten und Maßnahmen verpflichtend. Die festgelegten Fachbegriffe sind daher für alle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender verbindlich, nicht nur für öffentliche Verwaltungen und Gerichte, sondern auch im Privatbereich. "Normierte Terminologie – also einheitlich festgelegte Begriffe – ist eine wesentliche Voraussetzung für klare und präzise Kommunikation. Sie trägt dazu bei, ein gemeinsames Verständnis von Fachbegriffen zu gewährleisten", sagt der Vorsitzende der Kommission, Thomas Mathà. "Durch standardisierte Begriffe wird der Wissenstransfer erleichtert, die Zusammenarbeit über Sprachgrenzen hinweg gefördert und die Kommunikation zwischen Fachleuten, Institutionen und Verwaltung verbessert."

Interessierte finden sämtliche Verzeichnisse im Landeswebportal im Bereich Sprachangelegenheiten/Sprachpflege.

red/ck